• Schwarzbrauen-Albatros auf Helgoland

    Schwarzbrauen Albatros auf Helgoland

  • Basstölpel

    Basstölpel

  • Basstoelpel auf Helgoland 2

    Basstölpel

  • Basstölpel-kolonie

    Basstölpel

  • Basstölpel

    ?!?

  • Basstölpel-kolonie

    Basstölpel Kolonie

  • Helgoland

    Helgoland

  • Helgoland

    so nah wie möglich...

  • Helgoland vom Wasser

    so nah wie möglich....

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    Helgoland Hafen

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    Unbekannte Begegnung....

  • Helgoland Restaurant Bunte-Kuh

    Helgoland - Restaurant Bunte Kuh

  • Seehunde und Robben auf Helgoland

    Seehunde / Kegelrobben

  • Seehunde und Robben auf Helgoland2

    Seehunde

  • Robbe und Frau

    ....ganz nah

  • Hochseekatamaran Gerda Martha

    Hochseekatamaran GerdaMartha

  • Badespass in der Nordsee

    Beste Badetemperaturen

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    Meermaid

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    ....mmmhhh

  • Portion Knieper auf Helgoland

    Knieper...mmmhh lecker!

  • Helgoland bei Nacht

    Nachts im Hafen von Helgoland

  • Helgoland bei Nacht-2

    Nachts im Hafen auf Helgoland

  • Hegoland Leuchtturm

    Leuchtturm Helgoland

  • Lange Anna

    Lange Anna auf Helgoland

  • Morgens um 5 in Hooksiel

    Morgens um 5 Uhr ist die Welt noch in Ordnung

  • Morgens um 5 in Hooksiel-2

    Morgens um 5 Uhr ist die Welt noch in Ordnung

  • Im Wattenmeer

    im Wattenmeer...

  • Im Wattenmeer

    im Wattenmeer...

  • Im Wattenmeer

    im Wattenmeer...

  • Im Wattenmeer

    im Wattenmeer...

Anfahrt Zug:

Auf der WEBseite www.Bahn.de kann man sich die Verbindung raussuchen.

Mit dem Zug bis Wilhelmshafen dann mit der Buslinie ALT121 => Hooksiel Alter Hafen. Von dort geht ein schöner Wanderweg ca. 1,5km zur Marina Hooksiel. Immer auf dem Deich entlang, bis zum Hafen. Ca. 20min Fussweg.

Oder Sie rufen mich an. Ich hole Sie dann ab.

 

Anfahrt Autobahn:

A28: Anfahrt über Bremen, weiter nach Oldenburg (A 28), hier Abfahrt nach Wilhelmshaven (A 29) bis Abfahrt Hooksiel/Fedderwarden

A1: Anfahrt über Osnabrück (A 1) weiter nach Oldenburg - Wilhelmshaven (A 29) bis Abfaht Hooksiel

-- dann noch ca. 10 km bis Hooksiel

Am Ortseingang Hooksiel bleiben Sie auf der Straße sind automatisch auf die Umgehungsstraße.

Dieser folgen Sie bis zum Kreisverkehr.  Hier geht´s dann geradeaus  auf der  Bäderstraße  weiter. Die Bäderstraße führt durch einen Deichdurchstich. Nach diesem Durchstich ca. 300m rechts hinein und der Beschilderung "Marina" folgen.

Der Liegeplatz ist in der Marina Hooksiel, mitten im Naturschutzgebiet.

Die navifähige - Adresse lautet:
Bäderstraße
26434 Hooksiel

Die Einfahrtsschranke hat die Koordinaten: 53.38.7 N, 8.02.37 O.

Rechts von der Einfahrtsschranke befindet sich ein Parkplatz. Hinter der Schranke dem Weg bis zum Wasser folgen (50m) und dann rechts 200m. Der Liegeplatz ist am Versorgungssteg. Das ist der rechte Steg, wo der Weg einen scharfen Bogen nach rechts macht.

Der Fahrten-Katamaran liegt am Versorgungssteg, wie unten gekennzeichnet.

Koordinaten: 53.38.048 N, 8.02.78 O.

Weitere Fragen, Informationen via Mail über den nebenstehenden Link:  Kontakt

Ausrüstung für Mitsegler:

Was nehme ich mit, wenn ich über Nacht oder ein paar Tage auf der Gerda Martha bin.

  • Schlafsack oder Bettlaken 150x200 sowie Bettbezug für Kissen und Oberbett
  • 1 Paar Turnschuhe oder Bootsschuhe mit weisser Sohle
  • Gummistiefel für Wattwanderungen
  • Sonnenhut / Kappe
  • Sonnenbrille
  • Sonnencreme LsF20 - 50
  • Waschzeug bzw. Duschzeug
  • Handtücher
  • Badesachen
  • Tauchmaske, Schnorchel, Flossen (für Helgolandtörn)
  • Ersatz - Kleidung zum wechseln
  • warme Jacke oder Pullover – es kann auch mal kühl werden
  • Windbreaker ggf. Hose,
  • Handschuhe
  • Der Platz auf einem Boot ist nicht unbegrenzt, daher sollte sich das Gepäck auf 1 Reisetasche oder 1 Rucksack plus Schlafsack / Bettzeug begrenzen. Jacken, Blusen etc. können soweit es der Platz zulässt, im Kleiderschrank aufgehängt werden (Bügel sind vorhanden)
  • Wer eigene Regenkleidung mitbringen möchte kann dies gerne machen. 
  • Fotokamera
  • Videokamera
  • Mobile (bis ca. 10km vor der Küste haben wir Empfang)

und ......Gute Laune

Weitere Fragen, Informationen via Mail über Kontakt

AGB Kojencharter

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kojencharter (AGB Kojencharter) gelten für sämtliche durch Jochen Brickwede (im folgenden JB genannt) ausgegebenen Kojencharterverträge.

1. Vertragsabschluss:
Der Törnvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen die Buchung und den Törnpreis schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot von uns vor, an welches wir für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang dieses Angebotes gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme erklären.

Nach Empfang der Buchungsbestätigung und der Rechnung wird innerhalb einer Woche eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist vier Wochen vor Beginn des Törns.Bei Buchung innerhalb von vier Wochen vor Beginn des Törns wird der gesamte Reisepreis innerhalb einer Woche nach Empfang der Buchungsbestätigung und der Rechnung fällig.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Gutschrift auf dem Konto von JB an.

Der Teilnehmer erklärt mit Unterzeichnen des Törnvertrages, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bewusst ist!

2. Vertrag / Mindestteilnehmerzahl
a) JB bzw. der Skipper sind berechtigt, Törnänderungen in Abweichung einzelner Leistungen von diesem Vertrag, insbesondere bezüglich Abfahrts- und Ankunftshafen durchzuführen, wenn dies nach Vertragsschluss notwendig geworden ist und auf die im Rahmen der Seefahrt auf Yachten üblichen Gründe zurückzuführen ist.

Die geänderte Leistung ersetzt die ursprünglich vertraglich vorgesehene Leistung.

b) JB behält sich vor, einen Segeltörn bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.

Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.

3. Leistungen
a) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Angebot nebst Preisliste. Der Reisepreis umfasst die Nutzung der Yacht und den Kojenplatz.

b) Bei Buchung einer Ganzcharter (sämtliche Kojen wurden durch den Vertragspartner gebucht) steht die Nutzung der gesamten Yacht mit Skipper/ Crew ausschließlich für die buchende Gruppe zur Verfügung.

c) Durch den Törn bedingte weitere Kosten, insbesondere Hafen- und Liegegebühren, Verpflegung und Treibstoffkosten werden durch die Teilnehmer/innen des Törns über eine von den Teilnehmer/innen selbst einzurichtende Bordkasse (s. Punkt 4.) abgerechnet, wie dieses bei Segeltörns üblich ist.

e) Transfer und Flüge gehören nicht zu den Leistungen von JB.

f) Der Törn beginnt mit dem Bunkern und Verproviantieren der Yacht, dem Einchecken von Skipper und Crew auf der Yacht, der Einweisung der Teilnehmer/innen in das Schiff durch den Skipper, sowie der Besprechung und praktischen Durchführung der Sicherheitseinweisung zur Sicherheit aller Törnteilnehmer/innen.

4. Bordkasse
Zu Beginn des Törns wird eine Bordkasse (engl.: 'kitty') eingerichtet, in die alle Teilnehmer gleich viel einzahlen. Aus dieser Kasse werden die Betriebskosten der Yacht (Liegegebühren, Diesel (nach Betriebsminuten), Wasser, Gas) und die Verpflegung bezahlt. Im Fall eines Bootsschadens wird der Selbstbehalt der Kautionsversicherung (500€ bei Katamaranen) ebenfalls über die Bordkasse gedeckt. Ob die alkoholische Getränke mit aus der Bordkasse beglichen werden, wird zu Beginn des Törns durch gemeinsame Absprache festgelegt. An Land trägt jedes Crewmitglied, auch der Skipper, die Kosten für anfallende Restaurantbesuche etc. selbst.

Die 'Kitty-Woman' oder der 'Kittyman', die / der die Ausgaben überwacht, wird zu Beginn der Reise ausgewählt. Weil sich die Kosten an Bord nach den Vorlieben der Crew richten (z.B. Was und wie viel man isst, ob man vor Anker geht oder die Nächte lieber in teuren Häfen verbringt etc.), lassen sich die tatsächlichen Ausgaben nie exakt vorhersagen. Meistens bleibt jedoch genug Geld für eine Abschlussparty am Ende des Törns. In seltenen Fällen kann es passieren, dass am Ende des Törns der "Kitty-Stand" im Minus ist und von der Crew ausgeglichen werden muss.

Traditionsgemäß wird der Skipper aus der Bordkasse mitverpflegt.

5. An- und Abreise
a) Der erste Törntag ist der Anreisetag. Die Teilnehmer/innen sollten sich zwischen 16 und 19 Uhr auf der Yacht einfinden. Den genauen Liegeplatz erfahren Sie beim jeweiligen Hafenbüro bzw. telefonisch oder per email von uns. Am Abend wird die Sicherheitseinweisung und Crewbesprechung durchgeführt. Das erste Auslaufen ist für den Abend oder den nächsten Morgen nach dem Frühstück geplant. Bei vollzähliger Crew ist der Start des Törns auch am Anreisetag möglich, sofern bei jedem Crewmitglied die Sicherheits-Einweisung stattgefunden hat.

$b) Die Abreise ist für den letzten Tag des Törns bis 12.00 Uhr vorgesehen. Bitte planen Sie Ihre Rückreise so ein, dass genügend Zeit für die Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof bleibt. Die Yacht wird voraussichtlich spätestens am vorletzten Abend im Ankunftshafen eintreffen. Für die Endreinigung bezahlt jeder/e Törnteilnehmer/in vor Ende des Törns 20,-- €.

c) An- und Abreise sowie der Transfer des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Haftung von JB für die Durchführung der An- und Abreise bzw. Transfer des Teilnehmers bzw. Teilnehmerin zum Abfahrts- bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen.

6. Törnverlauf
a) Die angebotenen Fahrtrouten sind verbindlich und werden eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Abweichungen von den Routen, bedingt durch Flaute oder Sturm, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Fahrtverkürzungen bedingt durch Flaute oder Sturm begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden, setzt JB oder der Skipper die neue Reiseroute fest. Das Endziel der Reise bleibt nach Möglichkeit bestehen.

b) Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin, wenn kein nachweisbares Verschulden des Schiffsführers vorliegt.

7. Versicherung
a) Der Katamaran ist haftpflicht- und mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 € kaskoversichert. Nicht versichert sind eigene Ausrüstungsgegenstände sowie persönliche Wertsachen an Bord.

b) Ihre persönliche Ausrüstung und Reisegepäck sind nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisekosten-Ausfallversicherungen.


8.
Haftung
a) An- und Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Haftung von JB für die Durchführung der An- und Abreise des Teilnehmers zum Abfahrts- bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen.

b) Die Haftung von JB ist außer bei grober Fahrlässigkeit auf die dreifache Höhe des Preises des Törns beschränkt.

c) Treten Umstände ein, z.B., Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten; der volle Preis des Törns wird erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen uns, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.

d) JB haftet nicht für Abbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, Krieg, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

9. Schadensersatz
a) Der/ die Törnteilnehmer/in haftet für von ihm persönlich verursachte Schäden. Kleinschäden, dies sind Schäden bis zur Höhe des Reisepreises, sind noch vor Törnende zu ersetzen. Mutwillige Zerstörungen von Yachteinrichtung sind vom Verursacher sofort zu ersetzen und können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Törn führen, ohne Anspruch auf Rückerstattungen von Chartergebühren.

b) Dem/ der Törnteilnehmer/in bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehenden Pauschalbeträge.

c) JB behält sich vor, weitergehenden Schadensersatz gegen den betreffenden/der Törnteilnehmer/in geltend zu machen.

10. Kündigung
a) JB kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn

- der/die Törnteilnehmer/in entgegen seiner/ihrer Erklärung nicht die körperliche Eignung aufweist,

- Ein/e Teilnehmer/in durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer/innen an Bord gefährdet.

Diese/r kann nach Erreichen des nächsten Hafens von der weiteren Teilnahme des Törns ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nachkommt. In der oben genannten Situation bestehen für den betroffenen Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin keine weiteren Rechtsansprüche, der Vertrag erlischt. Für entstehende Folgekosten haftet JB nicht.

11. Rücktritt
a) Im Fall des Rücktritts vom Reisevertrag durch einen/e Törnteilnehmer/in kann JB eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis unter Berücksichtigung der von JB ersparten Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung der Koje durch JB.

b) JB ist berechtigt, stattdessen bei der Bemessung der Entschädigung folgende Pauschalen anzusetzen: Die Rücktrittspauschale beträgt bei einem Rücktritt

- bis 90 Tage vor Reisebeginn 40 %

- vom 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50 %

- vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60 %

- vom 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 70 %

- vom 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 85 %

- ab dem 9. Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises.

c) Dem/derTörnteilnehmer/in bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehenden Pauschalbeträge.

d) Bricht ein/eTörnteilnehmer/in einen Törn vorzeitig ab, insbesondere, ohne durch einen nicht zu beseitigenden Mangel oder höhere Gewalt hierzu veranlasst worden zu sein, so behält JB den Anspruch auf den Reisepreis.

e) Bis zum Beginn des Törns können Sie sich durch eine Ersatzperson vertreten lassen. Seitens des Veranstalters kann dem Wechsel widersprochen werden, wenn die Ersatzperson den besonderen Anforderungen des Törns nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften / behördliche Anordnungen dem Wechsel entgegenstehen. Diese Ersatzperson tritt an Ihrer Stelle für alle Rechte und Pflichten in den Vertrag ein. Für den oben genannten Wechselfall entstehen Mehrkosten pro Person von 35,- Euro.

f) Gelingt die Umbuchung auf einen anderen Termin im Zeitraum von 6 Monaten, so werden geleistete Zahlungen in voller Höhe angerechnet, abzüglich Bearbeitungskosten von 10% der Kosten des Törns.

12. Mängel
a) Mängel des Törns und sonstige Mängel sind während des Törns bei dem Eigner/Skipper unverzüglich geltend zu machen, damit dieser für Abhilfe sorgen kann.

b) Bei auftretenden technischen Defekten bemühen wir uns umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (Herd bzw. Backofen, Radio, Heizung, Radar). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Teilnehmer Anspruch auf anteilige Erstattung der entgangenen Tage des Törns, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt und dadurch Tage des Törns ausgefallen sind. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 48 Stunden gilt jedoch als vereinbart und daher nicht als Ausfall.

c) Aus schiffstechnischen oder sonstigen Gründen können einzelne Ausrüstungs-gegenstände gegenüber unseren Angaben abweichen. Ferner können technische Geräte oder Einrichtungen im Rahmen ihres Gebrauchs manchmal auch ausfallen. Dies stellt keine Minderung der Leistung dar.

13. Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen
Für eine Teilnahme an einem Törn benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für eine Teilnahme an einem Törn von oder nach außereuropäischen oder Nicht-EU-Staaten benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und eventuell ein Visum. Bitte achten Sie unbedingt auf die ausreichende Gültigkeitsdauer. Die Behörden überprüfen diese Details sehr genau. Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterreise wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied vom Törn ausgeschlossen werden. Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden werden ebenfalls der betreffenden Person in Rechnung gestellt.

14. Sicherheitsausrüstung
Schwimm- bzw. Rettungswesten und Lifelines gehören zur Bordausrüstung. Diese müssen, auf Anweisung des Schiffsführers, während der Fahrt getragen werden.

15. Rauchen
Das Rauchen ist weder im Salon noch im weiteren Schiffsinneren erlaubt.

16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
a) Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach Beendigung des Törns JB schriftlich mitgeteilt werden. Ansprüche der Teilnehmer/innen des Törns verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Törn nach dem Vertrag enden sollte.

 b) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Weitere Fragen, Informationen via Mail über Kontakt

Jochen Brickwede

Espelkamp , 2014

Mitsegeln zu den Lummentagen auf Helgoland

Wir treffen uns Freitag oder Samstag bis 16 Uhr in der Marina Hooksiel am Versorgungssteg. Nach Einkauf und der Einweisung, laufen wir je nach Tide/ Wind noch am Samstagabend oder Sonntagmorgen Richtung Helgoland aus. Dort angekommen gibt es das Programm der Lummentage (siehe Homepage der Helgoländer Lummentage). Das Programm kann individuell angepasst werden.  Zur Planungs-Unterstützung ist eine umfangreiche Video- und Bücherbibliothek vorhanden. Wir segeln am darauffolgenden Samstag abend spätestens zurück nach Hooksiel.

Die Helgoländer Lummentage

Am Lummenfelsen im Oberland hautnah beobachten, wie sich die etwa drei Wochen alten, noch, flugunfähigen Lummenküken, gelockt durch die Wasserrufe der Eltern, aus dem Brutfelsen bis zu 50 Meter in die Tiefe stürzen.
Wegen der Stummelflügel, des dichten Federkleides, der v-förmig ausgebildeten Rippen und der Luftsäcke im Körper überleben die Kleinen den Aufprall auf Wasser oder Felsen unverletzt.

© www.Helgoland.de

Mit fachkundlicher Begleitung können Sie dieses Ereignis miterleben. Außerdem besteht das Angebot über den Besuch der Helgoländer Vogelwarte, den Besuch des Aquariums, eine naturkundliche Führung auf der Düne und können an einem Vortrag über Seevögel und Fischerei teilnehmen.

Für tiefergehende Informationen besuchen Sie bitte die Homepage der Lummentage der Helgoländer Vogelwarte.

Die Lummentage auf Helgoland finden jedes Jahr in der Zeit von Mitte Juni bis Ende Juni statt. Sie beginnen am Dienstag und enden am Freitag. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der genaue Zeitpunkt steht aber erst im April fest.

 Schöne Erklärung aus einem Kinderprogramm: Lummensprung (aus einer Kindersendung)

Helgoland ist das einzige Hummergebiet in der Deutschen Bucht. Sehenswert ist der Besuch der Hummerzuchtstation.Siehe auch die Homepage des Helgoländer Hummer


Weitere Programmpunkte sind empfehlendwert:

  • Besuch der Hummerzuchtstation
  • Baden mit den Seehunden auf der Düne
  • FKK am Nordstrand möglich
  • SPA mitten in der Nordsee - Das Mare Frisicum (Sauna, Meerwasserbad)
  • Besuch des Bluehouse
  • Knieper essen
  • Geschichte Helgolands (u.a. Bunkerbesuch)
    siehe auch Homepage: Helgoland

Familien/ Gruppenpreis

2 Kabinen mit je einem Doppelbett (z.Bsp. Familie)
1500 €
 pro Woche
Einzelpreis Kabine (Nutzung durch 2 Personen)
900 €
 pro Woche
Einzelpreis Kabine (Nutzung durch 1 Person)
600 €
 pro Woche
Kosten für die Lummentage 49 €  pro Person

Hinzu kommt noch die Bordkasse(*) in Höhe von 50 € - 150 €/Person und Woche für Hafengebühren, Verpflegung, Diesel und Getränke an Bord. Nicht enthalten sind die An- und Abreise und Restaurantbesuche. Bettwäsche und Handtücher sind bitte mitzubringen.

 

(*)Was ist eine Bordkasse?

Zu Beginn des Törns wird eine Bordkasse (engl.: 'kitty') eingerichtet, in die alle Teilnehmer gleich viel einzahlen. Aus dieser Kasse werden die Betriebskosten der Yacht (Liegegebühren, Diesel, Wasser, Gas) und die Verpflegung bezahlt. Im Fall eines Bootsschadens wird der Selbstbehalt der Kautionsversicherung (500€ bei Katamaranen) ebenfalls über die Bordkasse gedeckt. Ob die alkoholische Getränke mit aus der Bordkasse beglichen werden, wird zu Beginn des Törns durch gemeinsame Absprache festgelegt. An Land trägt jedes Crewmitglied, auch der Skipper, die Kosten für anfallende Restaurantbesuche etc. selbst.

Die 'Kitty-Woman' oder der 'Kittyman', die / der die Ausgaben überwacht, wird zu Beginn der Reise ausgewählt. Weil sich die Kosten an Bord nach den Vorlieben der Crew richten (z.B. Was und wie viel man isst, ob man vor Anker geht oder die Nächte lieber in teuren Häfen verbringt etc.), lassen sich die tatsächlichen Ausgaben nie exakt vorhersagen. Meistens bleibt jedoch genug Geld für eine Abschlussparty am Ende des Törns. In seltenen Fällen kann es passieren, dass am Ende des Törns der "Kitty-Stand" im Minus ist und von der Crew ausgeglichen werden muss.

Traditionsgemäß wird der Skipper aus der Bordkasse mitverpflegt.

 

Weitere Fragen, Informationen, Buchung via Mail über Kontakt

 

Aktuell

Yanmar SD40/ SD50 Kupplungs Update - Weitere Fehleranalyse Schaltfinger und Kupplungskegel

In dem überarbeiteten Bericht Yanmar SD50 Kupplungsrefit zeige ich die notwendige Analyse um eine weitere Ursache bei einer rutschenden Saildrive Kupplung zu erkennen.

 

Im meinem Youtube Kanal habe ich ein Video zu dem Thema abgelegt:  Tipps und Hinweise zur Technik von Segelyachten   (einfach auf den Link klicken)

 

 

Upgrade Kit für SD40 / SD50 Saildrive Kupplung verfügbar

New SD40/ SD50 clutch upgrade kit

Report available here...

Lager statt Kupferscheiben. Erheblich Verlängerung der Zeit bis zum nächsten Wartung. Bericht hier...

Oder im Youtube Kanal das Video ansehen.....

 

Kompressor an Bord

(ein Problemlöser für viele Fälle)

Wer schon mal ohne Tauchgerät eine Leine aus dem Propeller geschnitten hat, Seepocken vom Propeller gekratzt hat oder Seepocken vom Rumpf geschabt hat weiß, wovon ich rede. Luftnot, Auftrieb und verlorenes Werkzeug sind die Probleme, die man bei diesen Arbeiten zu lösen hat. Weitere Anwendungen wie verklemmten Anker lösen, über Bord gegangene Teile retten sind weitere Anwendungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Testbericht über Kompakt Kompressoren an Bord hier....

 

SD40/ SD50 drucklos umbauen-Ölwechsel im Wasser liegend

SD40/ SD50 Umbaubericht um ein Saildrive drucklos zu betreiben. Siehe Report hier....

 

Nun auch in englischer Übersetzung:

Convert SD40 / SD50 Saildrive without pressure

Read the report here....

 

Reparaturbericht zur entgültigen Beseitigung von

Einlaufspuren an der Antriebswelle des Saildrive SD50

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Bericht in der Palstek Ausgabe 2-2022 (März 2022)

 

Der Bericht ist hier zu finden...

 

 

 Reparaturbericht zum Raymarine Tacktick T120 Windgeber.

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Bericht in der Palstek Ausgabe 2-2022 (März 2022)


 
 

 

 

 

 

 

 

 

Umstieg von AGM auf LiFeYPo4 Akkumulatoren

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Bericht in der Palstek Ausgabe 1-2022

 

Nicht erst wenn die Bleiakkumulatoren keine Kapazität mehr liefern, sollte man sich mit der Anpassung und Umrüstung der Stromversorgung an Bord beschäftigen.  Damit die Bordversorgung problemlos funktioniert, sollten die einzelnen Komponenten auch zusammenpassen.

Der Bericht (vom Praktiker für den Praktiker) beschreibt die Analyse der Batterien, des Bordnetztes und gibt Hinweise zur Auswahl der Komponenten. Er entstand aus der Notwendigkeit heraus das Bordnetz teilweise zu erneuern, unter Berücksichtigung der vorhandenen Komponenten und gleichzeitig auf einen modernen Stand zu bringen.  Nur wenn der Yachteigner seine Bordversorgung kennt, wird er sich im Notfall auch zu helfen wissen.

Der Bericht ist hier zu lesen.

 

Saildrive SD40/ SD50 drucklos umbauen


Bericht in der Palstek Ausgabe 1-2022


Was wäre denn, wenn das Saildrive im Betrieb drucklos gehalten werden könnte, kein Öl am Motor-Simmerring austritt, die Gefahr des Seewassereintritt durch Unterdruck ins Saildrive gebannt und der Ölstand trotzdem auf dem alten Maximal-Pegel stehen könnte? Mit der gezeigten Anleitung wird das SD40/SD50-Saildrive so umgebaut, dass es im Betrieb drucklos bleibt. Die Bauanleitung ist hier zu finden.

 

 

Wie gut ist Original (Yanmar Simmerring für SD50, 196440-02871)? Ein Update vom Bericht in Ausgabe 3-2017.

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Bericht in der Palstek Ausgabe 4-2021

 

Original-Yanmar-Ersatzteil (links) und Industrie-Typ(rechts).  Ein Simmerring besteht aus einem Körper mit innerem Stützring aus rostendem Stahl und einer Dichtlippe, in der eine Schlauchfeder (aus nichtrostendem Stahl) für den richtigen Anliegedruck sorgt.

Über die rostenden Original Yanmar Simmerringe wurde schon in der Ausgabe 3-2017 berichtet. Im Update in der nächsten Palstek Ausgabe wird geprüft, ob sich hier etwas geändert hat oder ob die Simmerringe immer noch nach einem Bad im Salzwasser so aussehen.

Der Bericht ist hier zu lesen.

 

 

Tanken bei hohem Seegang aus dem Reservekanister

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 Bericht in Ausgabe 2/2021
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Unterwegs mit dem Segelboot zu sein ist schon eine schöne Sache. Wenn aber Motorunterstützung angesagt ist, hoch am Wind, gegen an oder ein Defekt an der Segelanlage, kann Spritmangel bei hohem Seegang schon lebensbedrohlich werden. Wie bekomme ich den Diesel aus dem Reservekanister in den Tank, ohne etwas zu verschütten oder Meerwasser in die Diesel Einfüllöffnung zu bekommen?
Im Herbst habe ich eine Tankanlage mit 12V Pumpe entworfen und eingebaut. Der Bericht ist der Zeitschrift Palstek 2/21 zu finden.

Der Bericht ist ab sofort auch hier zu lesen.

 

Yanmar Saidrive SD50 - Kupplungs - Refit (Kupplung rutscht durch)

  Bericht in Ausgabe 2/2021

Wenn in der ersten oder zweiten Stufe des Schalthebels am Steuerstand der Motor läuft aber kaum Wasser bewegt wird, ist häufig eine rutschende Kupplung die Ursache. Eine rutschende Kupplung kann dem Skipper beim Anleger schon den Schweiß auf die Stirn treiben. In der neuen Palstek 2/21 wird das Läppen der Kupplung Schritt für Schritt beschrieben. Und das Schiff muss auch nicht aus dem Wasser.

 Der Bericht ist ab sofort auch hier zu lesen.

 

Pantaenius - da kann kommen was will - Ausser ein Schaden

Wer kenn sie nicht, die Sprüche der Yachtversicherer.
Aus gegebenem Anlass möchte ich die, bei Pantaenius versicherte, Seglergemeinde auf die in 2017 geänderten Ausschlussbedingungen nach §5 Nr. 2 hinweisen.

Originaler Auszug aus dem Ablehnungsbescheid von Pantaenius:

Somit schließt Pantaenius den Schadensausgleich durch Wind, normaler Wind oder Sturm, aus. Ausserdem wird in der Aussage postuliert dass der Wetterbericht so eintritt wie er angesagt wurde. Somit einschätzbar wird.

Ich denke das ist ein wichtiger Punkt. Die Wetterberichte sind in den letzten Jahren zwar genauer in Bezug auf das Eintreffen von Wetterereignissen, aber nicht einschätzbarer in Bezug auf die Stärke der Ereignisse geworden.

Ich habe die Versicherung bei diesem Versicherer gekündigt, das ist doch klar, oder? Ich kann nur jedem Kunden einer Yachtversicherung raten, die Ausschlussbedingung genau zu studieren und ggf. nachzufragen wie manche Bestimmungen gemeint sind.

 

Neue Reparaturberichte auf den technischen Infoseiten

Simmerringtausch und Laufflächenerneuerung am Yanmar Saildrive SD 50 (auch für SD 40)

 

 

 

 

Ein Reparaturbericht als Schritt für Schritt Anleitung ist >>> hier zu finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wetterbericht als Luft-Strom Animation

Eine sehr interessante Kombination aus Luft-Strom Animation und Wettervorhersage liefert die Seite www.windyty.com

Die  Webseite SIGNA MARIS verbindet Segeln mit Tourismus

Das italienische Projekt stellt Häfen in Italien vor und verbindet sie mit spannenden Ausflügen ins Hinterland (Städte, Naturparks und Veranstaltungen). Weitere Info unter www.signamaris.it.

Neuer animierter Wetterbericht verfügbar

Unter der Adresse http://www.ybw.com/weather?ybwsb ist ein interessanter animierter Wetterbericht für die nächsten 6 Tage kostenlos abrufbar. Wer mehr Funktionen benötigt kann, nach Registrierung, 14 Tage kostenlos testen.

Seefunkwetterberich von DP07 auf 7310kHz und 9560kHz

Montag - Sonntag 9:30Uhr MESZ ; Montag - Samstag zusätzlich um 14:00Uhr; Sonntag um 14:00Uhr auf 9560kHz. Siehe auch www.dp07.com

Mit Bloggern um die Welt

Das Internet machts möglich: gemütlich vor dem Kamin sitzen und trotzdem um die Welt segeln. Dank der zahlreichen Segler, die ihre Erfahrungen an Bord in einem eigenen Blog festhalten. Auf www.segeln-blogs.de gibt es eine Übersicht vieler deutscher und englischsprachiger Berichte.

Kurse:

Praxiskurse:
Ein umfangreiches Angebot von Motorkunde / Medizinkunde / Funk und Pyroschein hält die Kreuzer Abteilung des Deutschen Segler Verbandes bereit. Infos unter www.kreuzer-abteilung.org.

Fernkurse:
Beim Deutschen Hochseesportverband können diverse Segelscheine im klassischen Fernunterricht erworben werden. Infos unter www.dhh.de/fernkurse